Sollte ein Transport die vorgeschriebenen Vorschriften für Länge, Breite, Höhe und/oder Gewicht überschreiten, erfordert dies sowohl im Transitland als auch im Empfangsland eine Sondergenehmigung.
FDE kann Ihnen bei der Beantragung einer Sondergenehmigung in den verschiedenen Ländern behilflich sein.
FDE sorgt für die Sondergenehmigungen damit Sie Ihre Transporte ausführen können.
Vorschriften
Die Vorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich. Die Maße die in einem Land akzeptiert werden, können in einem anderen Land die erlaubten Maße überschreiten. In einigen Ländern sind die Vorschriften von Region zu Region unterschiedlich. Die Gültigkeit für eine Sondergenehmigung kann auch von Land zu Land unterschiedlich sein.
Beantragung
Normalerweise, müssen die Anträge in der Sprache des Antragslandes eingereicht werden.
Es ist von Land zu Land unterschiedlich an welche Behörde der Antrag geschickt werden muss. Einige Sondergenehmigungen erfordern zu dem Transport ein oder mehrere Schwertransportbegleitungen.
FDE übernimmt die Beantragung. Wir sind in Bezug auf die Gesetze und Vorschriften immer auf dem neuesten Stand und daher brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern.
Sonn- und Feiertagsgenehmigungen in Deutschland
In Deutschland haben Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Fahrverbort an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr – 22:00 Uhr. Im Hinblick auf StVo 30 kann unter gewissen Voraussetzungen eine Dispensation beantragt werden.
Wir können für Sie eine Genehmigung beauftrage wenn Sie uns spätestens Freitags bis 09:00 Uhr alle erforderlichen Informationen mitteilen wie z.B. KFZ Kennzeichen, Grenzübergänge, Lieferort und Art der Ware.
Ihre Genehmigung ist am selben Tag um 12:00 Uhr für Sie bereit.
Sie erhalten folgendes:
- Handhabung Ihrer Exportanträge damit Sie Ihre Transporte ausführen können
- Eine schnelle und effektive Unterstützung